Ihr häuslicher Pflegedienst aus Braunschweig.

BVP - wir helfen auch in Gifhorn, Goslar, Hildesheim, Salzgitter, Sarstedt, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Laatzen.

Erfahrung
& Kompetenz

Seit mehr als 10 Jahren sind wir für unsere Patienten im Einsatz.

Geschultes
Personal

Unsere Pflegekräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.

Leidenschaft
& Fürsorge

Die persönlichen Bedürfnisse des Menschen bestimmen unsere Arbeit.

24h
Service

Wir sind bei Bedarf rund um die Uhr für Sie erreichbar und im Einsatz.

100%
Unterstützung

Wir helfen auch bei der Beantragung des Pflegegrades u.v.m.

Sie suchen einen häuslichen Pflegedienst?

Dann dürfen Sie von uns eine professionelle Beratung sowie ein breites Leistungsspektrum erwarten. Der Pflegedienst BVP betreut Senioren und pflegebedürftige Menschen im Großraum Braunschweig mit viel Erfahrung und Leidenschaft. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie gern zu Hause, wenn Sie Hilfe bei medizinischer Versorgung, Unterstützung bei der Grundpflege oder im Haushalt benötigen. In der Intensivpflege versorgen wir Sie außerdem bis zu 24 Stunden täglich in gewohnter Umgebung. Im Rahmen der Palliativpflege betreuen wir Patienten, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, mit viel Herz und Verstand.

Damit Sie uns persönlich kennen lernen können, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir kommen gerne zu einem kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen. Wir werden dann für Sie einen individuellen Pflegeplan besprechen und prüfen, welche Kosten von der Krankenkasse und der Pflegekasse übernommen werden.

herz

Unsere Pflegeleistungen im Überblick

Ambulante Pflege - BVP

Ambulante Pflege

Wir unterstützen Sie mit medizinischer Versorgung und umfassenden Pflegeleistungen.
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Intensivpflege - BVP

Intensivpflege

Bei Bedarf bieten wir Ihnen außerklinische Intensivversorgung zu Hause, rund um die Uhr.
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Palliativpflege - BVP

Palliativpflege

Auch bei schwerer Erkrankung sorgen wir dafür, dass Sie in Ihrer Umgebung bleiben können.
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Haushaltshilfe - BVP

Haushaltshilfe

Wir kümmern uns bei Bedarf auch um Ihren Haushalt und um die Betreuung Ihrer Kinder.
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Fragen & Antworten

Gern geben wir Ihnen umfangreiche Auskünfte in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Anschließend erstellen wir für Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot mit den für Sie passenden Leistungen.

Krankenversicherte Personen (gesetzlich oder privat Versicherte) erhalten in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal

  • wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
  • um eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen.
  • wenn eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist.


Dabei muss die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Arzt darf die Leistung verordnen, wenn die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Welche Verrichtungen in welchem Umfang und für welche Dauer verordnungs- und genehmigungsfähig sind, wird in Richtlinien zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart. Wir kümmern uns darum, dass Sie die erforderliche medizinische Versorgung bekommen und klären alles weitere direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Grundlage für unsere Beratungs- und Pflegeleistungen ist der niedersächsische Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen. Dort sind die pflegerischen Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst.

Sie wählen die Leistungskomplexe aus, die wir für Sie erbringen sollen. Bei der Planung müssen Sie und wir beachten, dass die gewählten Leistungen helfen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören Unterstützung bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und Begleitung bei wichtigen Aktivitäten (zum Beispiel Arztbesuche).

Für die Gewährung von Leistungen werden pflegebedürftige Personen seit Januar 2017 in Pfleggrade eingeordnet; Hierbei werden sechs Lebensbereiche als Module betrachtet und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Ermittlung eines Pflegegrades ein. Zusätzlich werden erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst.

Die sechs Lebensbereiche als Module umfassen:

  • Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit) (10 %)
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden) (15 %)
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
  • Modul 4: Selbstversorgung (waschen, anziehen, Nahrungsaufnahme) (40 %)
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)


Im Folgenden werden die Geldleistungen (Bis zu diesem Betrag erhalten pflegende Angehörige Geld) und die Sachleistungen (bis zu diesem Betrag kann der Pflegedienst abrechnen) nach Pflegegraden vorgestellt:

  • Pflegegrad 1: Geldleistungen 0,00 EUR, Sachleistungen 0,00 EUR (es sind lediglich Betreuungsleistungen in Höhe von 125,00 EUR als Sachleistungen abrufbar)
  • Pflegegrad 2: Geldleistungen 316,00 EUR, Sachleistungen 689,00 EUR
  • Pflegegrad 3: Geldleistungen 545,00 EUR, Sachleistungen 1298,00 EUR
  • Pflegegrad 4: Geldleistungen 728,00 EUR, Sachleistungen 1612,00 EUR
  • Pflegegrad 5: Geldleistungen 901,00 EUR, Sachleistungen 1995,00 EUR

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der häuslichen Krankenpflege werden als Sachleistung gewährt, das heißt, die Pflegedienste rechnen die angefallen Kosten für verordnete Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Für die Verordnung benutzt der Arzt einen speziellen Vordruck, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse vorgelegt wird. In der Regel stellt der Arzt bei dauerhaftem Behandlungsbedarf eine Verordnung pro Quartal aus. Eine Verordnung für einen längeren Zeitraum ist ebenfalls möglich.

Wir verfügen über ein sehr konstantes Team von Mitarbeitern. Jeder Patient wird von fest zugeordneten Pflegekräften betreut. So ist eine Gewöhnung an die Pflegekräfte gegeben und im Urlaubs- oder Krankheitsfall muss im Regelfall keine fremde Person die Betreuung übernehmen.

Uns ist wichtig, dass der Patient und die Pflegekraft miteinander harmonieren und sich wohlfühlen. Wir freuen uns, wenn sich im Einzelfall beide etwas Zeit geben, sich aneinander zu gewöhnen. Wenn Sie und die zugeordnete Pflegekraft keine Harmonie finden können, werden wir selbstverständlich zeitnah einen Wechsel vornehmen.

Natürlich ist es möglich, Einsatztermine abzusagen oder zusätzliche zu bestellen (etwa bei Abwesenheiten, Arztterminen, Verwandtenbesuchen, Feiern usw.). Damit dies vernünftig geplant werden kann, bitten wir um rechtzeitige Information, mindestens 24 Stunden im Voraus.

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